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   VGH Baden-Württemberg, 30.04.1986 - 14 S 368/85   

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VGH Baden-Württemberg, 30.04.1986 - 14 S 368/85 (https://dejure.org/1986,4942)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30.04.1986 - 14 S 368/85 (https://dejure.org/1986,4942)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 30. April 1986 - 14 S 368/85 (https://dejure.org/1986,4942)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 36, 270
  • ZKF 1986, 255
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 3 S 1098/91

    Anfechtung einer Gebührenfestsetzung und Auslagenfestsetzung in einem

    Der als Gebührenmaßstab verwendete Begriff der "Baukosten" im Gebührenverzeichnis 1985/88 zum LGebG (GebG BW) ist auch ohne den - rechtlich problematischen - Verweis auf die "DIN 276 Teil 2 Abschnitte 3.1 und 3.2" hinreichend bestimmt (Weiterführung des Urteils vom 30.4.1986 - 14 S 368/85 -).

    Aus den sonstigen Vorgaben des Gebührenverzeichnisses und dessen Zielrichtung lassen sich noch ausreichende objektive Kriterien gewinnen, die eine willkürliche Handhabung des Begriffs der Baukosten durch Behörden und Gerichte ausschließen (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.4.1986 - 14 S 368/85 -, KStZ 1987, 15):.

    Aus der Wahl dieser Bezugspunkte und der Anknüpfung an die "erforderlichen" Kosten wird ferner deutlich, daß es nicht auf die tatsächlich entstandenen individuellen, sondern - entsprechend dem abstrakt-typisierten Ansatz des Abgabenrechts - auf die sich nach den ortsüblichen Löhnen und Preisen voraussichtlich ergebenden Baukosten vergleichbarer Vorhaben ankommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.4.1986, a.a.O.).

    Denn ohne die Schätzung, einer besonderen Art der Tatsachenfeststellung, und ohne den ihr eigenen Schätzungsspielraum ist gerade im Abgabenrecht nicht auszukommen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.4.1986, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 04.04.1990 - 5 UE 2284/87

    Baugenehmigungsgebühr: Berechnung der für die Gebühr maßgeblichen Rohbausumme -

    Soweit mit Gebührenmaßstäben wie "Rohbauwert", "Baukosten" oder "Rohbausumme" in den Gebührenordnungen anderer Bundesländer ebenfalls auf durchschnittliche Rohbaukosten abgestellt wird, ist dies auch von der dortigen Rechtsprechung gebilligt worden (vgl. für den Begriff "Rohbausumme": OVG Münster, U.v. 17.12.1969 -- II 784/67 -- VerwRspr.21,577; für den Gebührenmaßstab "Rohbauwert": VGH Mannheim, U.v.06.02.1987 -- 14 S 1928/85 -- KStZ 1987, 196; für den Begriff "Baukosten": VGH Mannheim, U.v.30.04.1986 -- 14 S 368/85 -- ZKF 1986, 255).

    Das Abstellen auf Durchschnittswerte ist nicht etwa nur eine im Interesse der Praktikabilität -- im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung stehen die tatsächlichen Baukosten in der Regel noch nicht fest -- hinzunehmende Vergröberung, sondern dient gerade dadurch der Gebührengerechtigkeit, daß persönliche -- nicht wertbezogene -- Umstände wie z.B. besonderes kaufmännisches Geschick oder Ungeschick des Bauherrn, besonders viele oder keine Eigenleistungen des Bauherrn oder eine besondere Gunst bzw. Ungunst der Verhältnisse bei der Bemessung der Gebühr keine Berücksichtigung finden können (so zu Recht: OVG Münster, aaO. S.579; VGH Mannheim, U.v.30.04.1986, aaO. S.256, v.06.02.1987, aaO. S.197).

    Daß durch diese Gruppenbildung und die Ermittlung der auf die jeweilige Gruppe zutreffenden durchschnittlichen Rohbaukosten bei der Rechtsanwendung ein gewisser "Einschätzungsspielraum" eröffnet wird, löst nach der vorgenannten Rechtsprechung keine Bedenken gegen diesen Gebührenmaßstab aus, zumal eine Schätzung als "besondere Art der Tatsachenfeststellung" bei der Gebührenbemessung voller verwaltungsgerichtlicher Nachprüfung unterliegt (vgl. OVG Münster, aaO. S.579; VGH Mannheim, U.v.06.02.1987, aaO. S.197, v.30.04.1986, aaO. S.255/256).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2024 - 2 S 1301/23

    Festsetzung eines Fremdenverkehrsbeitrags; Festlegung des

    a) Bei der Schätzung des Vorteilssatzes handelt es sich im Gegensatz zur Ermessensausübung um eine besondere Art der Tatsachenfeststellung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.04.2010 - 2 S 2160/09 - juris Rn. 36; Urteil vom 30.04.1986 - 14 S 2681/85 - ZKF 1986, 255).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 2 S 2160/09

    Fremdenverkehrsbeitrag; unmittelbare wirtschaftliche Vorteile für Kurklinik;

    Fehlerhaft ist nur die Überschreitung der Grenzen dieses Schätzungsspielraums und rechtswidrig ist daher auch nur ein Verwaltungsakt, der auf einer Überschreitung dieser Grenzen beruht (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.04.1986 - 14 S 2681/85 - ZKF 1986, 255).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1994 - 8 S 1134/94

    Zur Baugenehmigungsgebühr beim Neubau eines Bürogebäudes und Verwaltungsgebäudes

    Dabei kommt es nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (vgl. außer dem genannten Urteil v. 28.1.1994 insbesondere das Urteil v. 30.4.1986 - 14 S 368/85-, ESVGH 36, 270 = KStZ 1987, 15 sowie das darauf Bezug nehmende Urteil v. 6.2.1987 - 14 S 1928/85 - KStZ 1987, 196 = BWVPr 1987, 184) nicht auf die tatsächlich entstandenen Baukosten sondern - entsprechend dem abstrakt-typisierenden Ansatz des Abgabenrechts - nur auf die sich nach den ortsüblichen Löhnen und Preisen voraussichtlich ergebenden Baukosten an.
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